Kostenlose Bürgerberatung mit Fachanwältin für Sozialrecht Marinova Jeden Dienstag von 07.00 - 08.00 Uhr und Donnerstag von 17.00 - 18.30 Uhr bei den Köpenicker Rechtsanwälten, Borgmannstraße 4, 12555 Berlin
Kostenlose Bürgerberatung mit Fachanwältin für Sozialrecht MarinovaJeden Dienstag von 07.00 - 08.00 Uhr und Donnerstag von 17.00 - 18.30 Uhrbei den Köpenicker Rechtsanwälten, Borgmannstraße 4, 12555 Berlin 

Sanktionen und Erstattungen

In einigen Fällen kann Ihnen das Jobcenter oder die Bundesagentur für Arbeit unterstellen, gegen bestimmte Pflichten verstoßen zu haben. Sollte dies der Fall sein, können Sanktionen (Strafmaßnahmen) drohen. Diese Sanktionen sind in den meisten Fällen Kürzungen der von Ihnen bezogenen Leistungen. In den meisten Fällen werden Sie bei den Strafmaßnahmen jedoch unter das Existenzminimum gesetzt. Dies ist nicht zulässig. Daher sollten Sie unbedingt dagegen vorgehen. Wir würden uns freuen, Sie dabei unterstützen zu können.

 

Sollten Sie unrechtmäßig zu viel Geld vom Jobcenter erhalten haben kann das Jobcenter dieses von Ihnen zurückfordern. Dies passiert insbesondere dann, wenn dem Jobcenter Umstände bekannt werden, dass die Höhe der Ihnen ausgezahlten Leistungen bei der Bewilligung zu hoch ausfiel. Sollten bezüglich der Höhe der Rückerstattung Unklarheiten bestehen oder es ist nicht erkennbar woraus die Rückforderungen resultieren, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.

 

Bitte setzen Sie sich mit uns per Email an office@hilfe-bei-hartz4.de mit uns in Verbindung oder besuchen Sie unsere offene Bürgerberatung.

 

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