Haben Sie Leistungen nach dem SGB II beantragt und daraufhin vom Jobcenter einen Ablehnungsbescheid erhalten, so sollten Sie uns dringend kontaktieren. In vielen Fällen können wir Ihnen dabei helfen, die oftmals unrechtmäßigen Ablehnungsbescheide anzugreifen und Ihnen somit die Ihnen zustehenden Leistungen vom Jobcenter zu erstreiten.
Bitte setzen Sie sich mit uns per Email an office@hilfe-bei-hartz4.de mit uns in Verbindung oder besuchen Sie unsere offene Bürgerberatung.